Tatverdächtige 1: Die Gräfin und ihre Zofe

Die Gräfin und ihre Zofe haben beim Glücksspiel betrogen. Über mehrere Jahre hinweg haben sie sich ihre Kasse mit Schummeleien beim Pokern aufgebessert. Die Gräfin zwang ihre Zofe zur Beihilfe.

Die Folge könnt ihr hier hören.

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Tatverdächtige 2: Freda Templer

Achtung, Spoiler: 

Freda Templer gibt in dieser Folge zu, zusammen mit dem ermordeten Schaffner reiche Fahrgäste beklaut und anschließend mit privaten Informationen erpresst zu haben. 

Die Folge könnt ihr hier hören.

Wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und diesem dadurch einen Vermögensnachteil zufügt, um sich unrechtsmäßig zu bereichern, wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, so steht es in Paragraph 253 des Strafgesetzbuches. 

Hinzu kommt der Diebstahl, welcher laut Paragraph 242 ebenfalls bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe mit sich zieht. 

 

Tatverdächtiger 3: Gerald Belfort

Gerald Belfort wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum Schusswaffen illegal in ein Land importiert und anschließend wieder exportiert sowie gewerbsmäßig verkauft zu haben. Dabei soll er die Zollkontrollen bewusst umgangen und keine erforderlichen Einfuhr- oder Ausfuhranmeldungen vorgenommen haben.

Die Folge könnt ihr hier hören.

 

Im Mittelpunkt der Anklage steht der unerlaubte Umgang mit Waffen gemäß § 52 Waffengesetz (WaffG). Da Gerald Belfort den Waffenhandel regelmäßig als Einnahmequelle betrieben haben soll, kommt außerdem ein besonders schwerer Fall nach § 51 Waffengesetz (WaffG) in Betracht. Hierfür droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, durch die Umgehung des Zolls Einfuhrabgaben hinterzogen zu haben. Deshalb kommt eine Anklage wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) in Betracht. Außerdem könnte der Tatbestand des Bannbruchs nach § 372 Abgabenordnung (AO) erfüllt sein, da Waffen verbotene oder beschränkt ein- und ausgeführte Waren sein können.

Liegen mehrere Straftaten gleichzeitig vor, erfolgt die Strafzumessung nach den Vorschriften über die Gesamtstrafe gemäß §§ 52–54 Strafgesetzbuch (StGB). Insgesamt müsste Gerald Belfort bei einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen.

Tatverdächtiger 4: Andreas McThompson

Die Folge könnt ihr hier hören.

Strafbestände nach deutschem Recht:

§30 StGB: Versuch der Beteiligung. Da Andreas McThompson zugab, dass Mord im Geheimbund diskutiert wurde, kann dies als Straftat unter dem Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen gewertet werden. Allerdings kann dies angefochten werden, sollte es keine konkrete Vereinbarung, bzw. keinen konkreten Plan geben.

§11 VStGB: Kriegsverbrechen. Andreas McThompson war als Soldat bekannt dafür, während seinen Einsätzen oft unbeteiligte Zivilisten zu töten. Dies stellt laut dem Völkerstrafgesetzbuch ein Kriegsverbrechen dar und kann, je nach Vorsätzlichkeit, mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis Lebenslänglich geahndet werden.

Tatverdächtige 5: Lady McPomm

In dieser Folge wird Lady McPomm, eine elegante Adlige mit einer geheimnisvollen Vergangenheit, von der Kommissarin verhört. Sie muss sich zu ihrem Alibi, ihrem Verhalten im Zug und den Verdachtsmomenten gegen sie äußern. Mit Charme, Schlagfertigkeit und geschickten Antworten versucht sie, die Ermittlungen in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Die Folge könnt ihr hier hören.

Zum Abschluss ordnen wir den Fall rechtlich ein und erklären, welche Straftaten Lady McPomm nach heutigem deutschen Strafrecht begangen haben könnte. Dabei gehen wir unter anderem auf die mögliche Beteiligung an einer Verschwörung bzw. Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 StGB), eine mögliche Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) sowie das Verschweigen wichtiger Informationen und die mögliche falsche Verdächtigung anderer Personen (§ 164 StGB) ein.

Tatverdächtige 6 – Georgina Applebottom

Ruhig, elegant und immer einen Schritt voraus – Georgina Applebottom wirkt, als hätte sie auf jede Frage bereits eine Antwort. Doch als die Detektivin eine geheime Mitgliederliste entdeckt, gerät ihre Fassade ins Wanken. Warum beobachtet sie die anderen Passagiere so genau? Was verschweigt sie über ihre Vergangenheit? Und ist sie wirklich nur eine Diplomatin?

Die Folge könnt ihr hier hören.

 

⚖️ Rechtliche Einordnung:

Georgina macht sich unter anderem wegen Diebstahls (§ 242 StGB) strafbar, da sie sich eine geheime Mitgliederliste unbefugt angeeignet hat. Zudem besitzt sie vertrauliche Dokumente, die ihr nicht gehören und deren Weitergabe oder Nutzung rechtliche Konsequenzen haben kann. Als verdeckte Geheimdienstmitarbeiterin bewegt sie sich außerdem in einem rechtlich sensiblen Bereich, da sie Informationen über andere Personen sammelt und diese ohne deren Wissen auswertet.

 

Tatverdächtiger 7: Scott Fraser

Fraser wird vorgeworfen, Pater McAllister mit Chloroform betäubt, gefesselt und in einem Zugabteil eingesperrt zu haben, um anschließend dessen Identität anzunehmen. Außerdem soll er den Siegelring des Paters gestohlen und andere Fahrgäste mithilfe belastender Informationen zu Schweigegeldzahlungen gezwungen haben.

Die Folge könnt ihr hier hören.

Im Mittelpunkt der Anklage steht die Freiheitsberaubung gemäß § 239 RStGB sowie die gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a RStGB, da Fraser Chloroform zur Betäubung des Paters einsetzte. 

Zusätzlich kommen eine Erpressung gemäß § 253 RStGB durch die Forderung von Schweigegeld sowie ein Diebstahl gemäß § 242 RStGB wegen der Entwendung des Siegelrings in Betracht. Durch das Auftreten als Pater McAllister könnte außerdem § 267 RStGB (Urkundenfälschung bzw. Identitätsmissbrauch) einschlägig sein.

 Da mehrere Straftaten gleichzeitig vorliegen, würde die Strafzumessung nach den Vorschriften über die Gesamtstrafe erfolgen. Insgesamt müsste Fraser bei einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen.